Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DieAugenweide
Mietstudio
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Allgemeinenen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ( AGB's genannt) dienen zur Information des Kunden und gelten für die Nutzung des "DieAugenweide" Mietstudios, hier und nachfolgend vertreten durch den Geschäftsinhaber Herrn Ralf-Udo Thiele.
2. Die AGB's gelten als vereinbart und akzeptiert, sobald der Mieter das "DieAugenweide" Mietstudio durch Email Bestätigung anmietet.
3. Sollte der Kunde nicht mit den AGB's einverstanden sein, so ist er verpflichtet dieses innerhalb von drei Werktagen schriftlich dem "DieAugenweide" Mietstudio zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen seitens des Mieters erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Inhaber des "DieAugenweide" Mietstudios diese vor der Nutzung schriftlich anerkennt.
4. Diese AGB's gelten ausnahmslos für die Rechtsbeziehungen zwischen dem "DieAugenweide" Mietstudio, vertreten durch den Inhaber Ralf-Udo Thiele und dem Mieter, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
5. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird.
6. Die Berechnungsgrundlage für unsere Preise ist die hier auf der Webseite veröffentlichte gültige Preisliste. Eventuelle Abweichungen haben nur dann Gültigkeit, sofern diese vom "DieAugenweide" Mietstudio schriftlich bestätigt wurden.
II. Inanspruchnahme der Räumlichkeiten des "DieAugenweide" Mietstudios in Bondorf
1. Das "DieAugenweide" Mietstudio vermietet dem Kunden, die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten, bzw. die Räumlichkeiten sowie deren technischen Geräte für die in der Bestätigung festgelegten Zeit.
2. Das Studio wird dem Mieter zur vereinbarten Zeit übergeben. Nach Ende der vereinbarten Nutzungsdauer erfolgt eine Übergabe mit Abnahme des Raumes und der Technik durch den Inhaber oder seiner Vertretung.
3. Das Recht zur Nutzung des "DieAugenweide" Mietstudios steht ausschließlich dem in der Auftragsbestätigung genannten Mieter zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt.
4. Nach Beendigung der Vertragsdauer sind die angemieteten Räumlichkeiten durch den Mieter in den ursprünglichen aufgeräumten und gereinigten Zustand zu versetzen. Eventuelle Reinigung durch den Vermieter werden mit mindestens 30 Euro gesondert in Rechnung gestellt.
5. Der Mieter hat sich bei der Übernahme der Räumlichkeiten des "DieAugenweide" Mietstudios von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räume und technischen Einrichtungen, sowie des Zubehörs zu überzeugen. Sollten etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang vom Kunden gerügt werden, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung vom Mieter als anerkannt.
6. In den Räumlichkeiten des "DieAugenweide" Mietstudios gilt ein generelles Rauchverbot.
7. Die Räumlichkeiten des "DieAugenweide" Mietstudios, sowie deren technischen Einrichtungen dürfen unter keinen Umständen zweckentfremdet benutzt werden. Dem Kunden wird die Verwendung von Materialien und / oder Hilfsmitteln untersagt, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und der dort befindlichen technischen Geräte, sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (dazu gehören: brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen ). Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen und gesetzlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten und jedwede gesetzeswidrige Handlungsweise innerhalb der Räumlichkeiten zu unterlassen.
8. Der Vermieter erstellt bei Übergabe und Rücknahme der vermieteten Gegenstände oder Räume zusammen mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll. Verzichtet der Mieter bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll der vermieteten Geräte oder Räume, erkennt der Mieter die vom Vermieter durchgeführte Kontrolle an. Einer weiteren Bestätigung bedarf es nicht.
9. Dem Vermieter und/oder einer von ihm bestimmten Aufsichtsperson ist es gestattet das Studio während der Mietzeit jederzeit zu betreten und sich darin aufzuhalten.
10. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die gemieteten Geräte oder Studioteile nur innerhalb des Studios verwendet werden. Des Weiteren verpflichtet der Mieter sich, bei der Benutzung des angemieteten Studios durch sein Verhalten eine unnötige Belästigung der Hausgemeinschaft und der Nachbarn zu vermeiden. Mit ihm in diesen Räumlichkeiten tätige Personen hat der Mieter besonders auf diesen Punkt hinzuweisen.
III. Haftung des Kunden
1. Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache innerhalb der Mietdauer. Er haftet ausserdem für alle Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit der Studionutzung stehen.
2. Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem "DieAugenweide" Mietstudio, die Unfallverhütungsvorschriften und alle sonstigen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Auflagen einzuhalten.
3. Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem "DieAugenweide" Mietstudio, alle vom Mieter verursachten Schäden an den Räumlichkeiten, deren Einrichtung und an den geliehen technischen Einrichtungen schriftlich anzuzeigen.
4. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderung an den Räumlichkeiten oder Gerätendurch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werdendem Mieter berechnet.
IV. Der Mietzins
1. Als Grundlage des Mietzinses dient die hier auf der Webseite veröffentlichte Mietpreisliste und ist damit verbindlich. Ein anderer Mietzins ist vorher in schriftlicher Form mit dem Inhaber Herrn Ralf-Udo Thiele zu vereinbaren. Der Mietzins ist vor Beginn des Mietverhältnis vor Ort in Bar zu entrichten wie eine Kaution von mindestens 100,- Euro. Bei Stornierung der Anmietung werden folgende Gebühren erhoben: Bei Absage 7 Tage vorher 20%, 4 Tage vorher 40%, 2 Tag vorher 80% und am selben Tag werden 100% des Mietzinses fällig.
2. Je nach Mietzins sind die technischen Einrichtungen, wie Softboxen, Blitzköpfe, Stative und Reflektoren enthalten.
3. Die Benutzung von Equipment wie Hintergründe, Stative, Kamera etc. kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.
4. Die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie Fotoassistenz, Dekorationsaufbau, Bildbearbeitungen,Catering etc. können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
5 Der angegebene Mietzins ist ohne Mwst, da nach §19 UStG "DieAugenweide" als Kleinstunternehmer gilt und keine USt an das Finanzamt abführt.
V. Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bondorf in Deutschland.
2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Das "DieAugenweide" Mietstudio und der Mieter verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. (Stand 01.02.2009)
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